Die Anwendung, die es Käufern und Verkäufern in verschiedenen Provinzen oder Ländern ermöglicht, Grundbuchtransaktionen durchzuführen, ohne sich zusammenzuschließen, wird ab dem 15. September in allen Grundbuchämtern in Betrieb genommen.
In der Erklärung der Generaldirektion für Grundbuchamt und Kataster wurde daran erinnert, dass die Verordnung, die den Abschluss von Verträgen zur Übertragung des Eigentums an Immobilien in Fällen zulässt, in denen Käufer und Verkäufer in verschiedenen Grundbuchämtern oder Organisationen im Ausland ansässig sind trat am 1. Januar in Kraft.
In der Erklärung heißt es, dass der Pilotantrag für Eigentumsurkundentransaktionen in diesem Bereich am 17. Januar in den Grundbuchämtern Ümraniye, Çankaya, Büyükçekmece, Kepez, Bayraklı und Bornova sowie der Berliner Repräsentanz gestartet und später erweitert wurde .
In der Stellungnahme hieß es, dass es mit dem Antrag Bürgern an verschiedenen Orten möglich geworden sei, Transaktionen durchzuführen, ohne gleichzeitig bei einer Direktion anwesend sein zu müssen, und wurde auf Folgendes hingewiesen:
„So konnten unsere Bürger Transaktionen durchführen, ohne ihren Wohnort zu verlassen und ihre tägliche Arbeit zu stören, und durch die Vermeidung von Zeitverlusten Geld bei Ausgaben wie Reisen, Unterkunft usw. sparen. Auch die Anwendung spielte eine wichtige Rolle.“ Rolle bei der Verhinderung der Ausbreitung der abscheulichen Krankheit und beim Schutz der öffentlichen Gesundheit während des Pandemieprozesses. Aufgrund der Pandemie war es möglich, von zu Hause aus zu arbeiten oder sogar „Der Eigentumsurkundenübertragungsprozess unserer Bürger, die die Stadt, in der sie leben, nicht verlassen konnten.“ wurde ohne Unterbrechung abgeschlossen.“
In der Erklärung hieß es, dass die Anwendung, mit der bisher 352 Transaktionen durchgeführt wurden, ab dem 15. September in allen Grundbuchämtern in Betrieb genommen wird.
Quelle: https://www.tkgm.gov.tr/tr/icerik/tapuda-yeni-donem-15-eylulde-basliyor