Was können Sie tun, wenn ein Mieter in dem von Ihnen gekauften Haus wohnt?

Was können Sie als neuer Immobilienbesitzer tun, wenn in dem Haus, das Sie kaufen, bereits ein Mieter wohnt?

Beim Kauf eines Hauses kann man auf unerwartete Probleme stoßen. Eines davon ist ein Mieter, der bereits in dem Haus wohnt. Vor allem, wenn Sie selbst in dem gekauften Haus wohnen wollen und daran denken, so bald wie möglich auszuziehen…

Wenn Sie ein Haus kaufen, akzeptieren Sie rechtlich gesehen den Mietvertrag mit dem vorherigen Vermieter. Die Gesetze zum Schutz von Mietern machen deutlich, dass es Klauseln gibt, die Sie beachten müssen.

Wenn Sie ein Haus kaufen, für das ein Mietvertrag besteht, müssen Sie bestimmte Verfahren einhalten, um den Mieter zu vertreiben. Sollte es dabei zu Streitigkeiten kommen, gibt es Rechtsmittel, die beide Parteien in Anspruch nehmen können. Sie können sich beispielsweise an das Friedensgericht wenden.

Bedingungen für den Auszug des Mieters als Vermieter
Als neuer Vermieter müssen Sie ein bestimmtes Verfahren einhalten, wenn Sie den Mieter aus der Wohnung werfen wollen.

Wenn in der Besitzurkunde kein Vermerk über den Mietvertrag enthalten ist, müssen Sie dem Mieter innerhalb eines Monats nach der Übergabe der Besitzurkunde eine Mitteilung zukommen lassen. Beträgt das Enddatum des Mietvertrags mehr als sechs Monate, muss der Mieter die Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Kündigung räumen. Weigert sich der Mieter jedoch, das Haus zu verlassen, können Sie die Räumung durch eine Klage erwirken.

Wenn Sie dem Mieter, der nach der Übertragung der Eigentumsurkunde in dem Haus wohnt, nicht innerhalb eines Monats eine Kündigung zukommen lassen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Bedingungen des Mietvertrags akzeptieren, den der Mieter mit dem vorherigen Vermieter abgeschlossen hat. Hält sich der Mieter in diesem Fall nicht an die Bedingungen des Mietvertrags, kann er früher gekündigt werden.

Verhandlungen mit dem Mieter in dem von Ihnen gekauften Haus
Wenn in dem Haus, das Sie kaufen, jemand wohnt und ein rechtmäßiger Mietvertrag besteht, kann sich der Mieter weigern, auszuziehen. Am besten ist es, sich mit dem Mieter zu einigen, bevor Sie das Haus kaufen. So können Sie den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen beenden und müssen nicht warten, bis der Mieter das Haus verlässt.

Wird mit dem Mieter ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen, kommen die Rechte des Vermieters nach dem Obligationenrecht zum Tragen. Zu diesem Zeitpunkt kann eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden werden, und falls erforderlich, kann der Prozess auch auf dem Rechtsweg gelöst werden.

Ein wichtiger Punkt ist die Rückzahlung der Kaution, die der Mieter an den ehemaligen Vermieter als Sicherheit für den Verbleib in der Wohnung gezahlt hat. Dieser Betrag kann vom ehemaligen Vermieter gefordert oder beim Kauf des Hauses vom Wert abgezogen werden.