Eine neue Regelung, die Hauseigentümer und Immobilieninvestoren unmittelbar betrifft, wurde im Amtsblatt vom 6. August 2026 veröffentlicht. Mit der Allgemeinen Bekanntmachung zum Immobiliensteuergesetz (Serie Nr. 90), die gemeinsam vom Ministerium für Finanzen und vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorbereitet wurde, wurden die für 2027 geltenden normalen Baukosten pro Quadratmeter offiziell festgelegt.
Wozu dient diese Regelung?
Die nach dem Immobiliensteuergesetz Nr. 1319 jährlich aktualisierten normalen Baukosten pro Quadratmeter spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Immobiliensteuer des Folgejahres. Die Gemeinden verwenden bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gebäudewerts die in dieser Bekanntmachung festgelegten Baukosten. Die Berechnung funktioniert vereinfacht wie folgt:
Steuerwert des Gebäudes = Baukosten pro Quadratmeter + Grundstückswert (bzw. Grundstücksanteil)
Die neu veröffentlichte Tabelle wird somit zu einem der wichtigsten Faktoren für die Höhe der Immobiliensteuer im Jahr 2027. Wenn sich eine dieser beiden Komponenten verändert, verändert sich automatisch auch die Steuerbemessungsgrundlage. Deshalb müssen sowohl die Aktualisierung der Baukosten als auch Veränderungen bei den Grundstückswerten gemeinsam betrachtet werden.
Die jährliche Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt nicht zufällig. Die Ministerien sind gesetzlich verpflichtet, diese Werte jedes Jahr unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen und der Veränderungen bei den Baukosten neu festzulegen. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich die Steuerbemessungsgrundlage zu weit von den tatsächlichen Baukosten entfernt.
Wie sehen die Werte für Wohngebäude aus?
Bei Wohngebäuden gibt es je nach Bauklasse eine erhebliche Bandbreite. Die Mindest- und Höchstwerte der normalen Baukosten pro Quadratmeter für Wohngebäude lauten:
| Bauklasse | Mindestwert (TL/m²) | Höchstwert (TL/m²) |
|---|---|---|
| Luxusbau | 12.642,67 | 27.712,26 |
| Bau erster Klasse | 5.335,40 | 18.532,07 |
| Bau zweiter Klasse | 3.758,56 | 12.555,79 |
| Bau dritter Klasse | 1.269,61 | 8.551,49 |
| Einfacher Bau | 604,10 | 3.856,64 |
Wie die Tabelle zeigt, kann die Einstufung eines Wohngebäudes als „einfach“ statt „luxuriös“ zu einem Unterschied von nahezu dem 45-Fachen bei den Baukosten pro Quadratmeter führen. Das bedeutet, dass zwei gleich große Häuser abhängig von ihrer Bauklasse sehr unterschiedliche Steuerbemessungsgrundlagen haben können.
Wer bestimmt also, welcher Klasse ein Gebäude zugeordnet wird? Die Einstufung erfolgt anhand technischer Kriterien wie dem Tragwerk des Gebäudes (Stahlrahmen, Stahlbetonrahmen, Mauerwerk usw.), der Qualität der verwendeten Materialien sowie der allgemeinen Ausstattung und Beschaffenheit des Gebäudes. Die Gemeinden nehmen diese Bewertung in der Regel anhand der Bau- und Nutzungsgenehmigungen vor.
Der Geltungsbereich beschränkt sich nicht auf Wohngebäude
Die Bekanntmachung umfasst eine wesentlich größere Bandbreite an Gebäuden. Die Tabelle legt die normalen Baukosten pro Quadratmeter je nach Bauart gesondert fest, darunter:
- Stahlrahmengebäude
- Stahlbetonrahmengebäude
- Mauerwerksgebäude
- Halb-Mauerwerksgebäude
- Holz- und Steingebäude
Jede Bauart wird zudem in die Kategorien erste, zweite und dritte Klasse unterteilt.
Darüber hinaus sieht die Bekanntmachung je nach Nutzungszweck unterschiedliche Baukosten vor. Zu den wichtigsten in der Tabelle aufgeführten Gebäudearten gehören:
- Wohngebäude
- Fabrik- und Produktionsgebäude
- Hotels
- Kino- und Theatergebäude
- Bank- und Versicherungsgebäude
- Verwaltungsgebäude
- Gebäude von Seestationen
- Unterirdische und freistehende Garagen
- Wohnheime und Schulgebäude
- Schwimmbäder
- Bäder und türkische Bäder
Damit betrifft die Aktualisierung einen breiten Kreis von Eigentümern – von Industrie- und Hotelbetreibern bis hin zu Schulstiftungen und Betreibern von Sportanlagen.
Warum ändern sich die Werte jedes Jahr?
Für die jährliche Neufestsetzung der Baukosten gibt es mehrere wesentliche Gründe:
- Inflation und Materialkosten: Wenn sich die Preise für Baustoffe wie Zement, Stahl und Arbeitskräfte verändern, steigen oder sinken auch die tatsächlichen Baukosten.
- Aktualisierung der Steuerbemessungsgrundlage: Ohne regelmäßige Anpassungen kann die Bemessungsgrundlage mit der Zeit deutlich hinter den tatsächlichen Marktwerten zurückbleiben.
- Ausgleich zwischen verschiedenen Gebäudearten: Die Kostenentwicklung in Bereichen wie Wohnungsbau, Industrie und Tourismus kann unterschiedlich verlaufen. Deshalb sind gesonderte Anpassungen für die jeweiligen Gebäudearten erforderlich.
Was bedeutet das praktisch für Hauseigentümer?
Die Bekanntmachung bedeutet nicht automatisch, dass „die Steuer gestiegen ist“. Entscheidend sind vielmehr die Bauart und Bauklasse Ihres Gebäudes sowie der aktuelle Wert des Grundstücks bzw. Grundstücksanteils. Dennoch deutet eine jährliche Aktualisierung der Baukosten grundsätzlich häufig auf eine höhere Steuerbemessungsgrundlage hin.
Für Hauseigentümer und Immobilieninvestoren sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Ermitteln Sie die Bauklasse Ihres Gebäudes. Bei der zuständigen Immobiliensteuerstelle Ihrer Gemeinde können Sie erfragen, welcher Bauklasse Ihr Gebäude zugeordnet wurde.
- Beobachten Sie den Wert Ihres Grundstücksanteils. Der Grundstücks- bzw. Grundstücksanteilswert, der den zweiten Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage bildet, wird ebenfalls von den Gemeinden bekannt gegeben.
- Beachten Sie die jährlichen Meldefristen. Für neu errichtete oder übertragene Immobilien müssen Immobiliensteuererklärungen innerhalb bestimmter Fristen abgegeben werden; bei Verspätungen können Sanktionen entstehen.
- Machen Sie bei Fehlern von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Gebäude der falschen Bauklasse zugeordnet wurde, können Sie bei der zuständigen Gemeinde Einspruch einlegen.
Fazit
Die am 6. August 2026 im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeine Bekanntmachung zum Immobiliensteuergesetz (Serie Nr. 90) legt die neuen normalen Baukosten pro Quadratmeter fest, die 2027 als Grundlage für die Berechnung der Immobiliensteuer für eine breite Palette von Gebäuden – von Wohnhäusern und Fabriken bis hin zu Hotels und Schulen – dienen werden. Für Wohngebäude reichen die Werte je nach Bauklasse von 604,10 TL bis 27.712,26 TL. Auch für andere Gebäudetypen wurden aktualisierte Tabellen eingeführt.
Wer genau wissen möchte, welcher Bauklasse sein Gebäude zugeordnet ist und mit welcher Steuerbelastung zu rechnen ist, sollte sich direkt an die Immobiliensteuerstelle der zuständigen Gemeinde wenden.