Das in Mitteleuropa gelegene Ungarn ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und bietet Aufenthaltsgenehmigungen durch Immobilieninvestitionen an.
Mit der Einführung von Neuerungen in diesem Programm ab 2024 hat Ungarn das Daueraufenthaltsprogramm eingeführt, das jetzt „Gastinvestorensitzung“ genannt wird.
Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis für Gastinvestoren?
Das in diesem Jahr in Kraft getretene Programm „Gast-Investoren-Residenz“ gewährt Investoren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ein Aufenthaltsrecht für 10 Jahre. Nach Ablauf dieser 10-Jahres-Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Der Mindestinvestitionsbetrag zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Programms beträgt 250.000 €.
Investitionsmöglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn
- Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, indem Sie mindestens 250.000 € in Anleihen eines von der ungarischen Zentralbank anerkannten Immobilienfonds investieren.
- Wenn Sie durch den Kauf eines Hauses Wohnrecht erlangen möchten, muss die erworbene Immobilie einen Wert von mindestens 500.000 € haben.
- Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine einzelne Immobilie erwerben. Der Erwerb mehrerer verschiedener Immobilien mit einem Gesamtwert von 500.000 Euro oder mehr berechtigt Sie nicht zum Wohnrecht.
- Darüber hinaus sind Immobilien, die vor der Ankündigung des Residenzprogramms erworben wurden, nicht in diesem Programm enthalten.
- Alternativ ist die Spende von 1.000.000 € an gemeinnützige Stiftungen wie Bildung oder Wissenschaft eine weitere Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Ungarn
Um eine ungarische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen neben der Einhaltung des festgelegten Mindestinvestitionsbetrages folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Staatsbürger eines Landes sein, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist
- Besitzen Sie einen gültigen Reisepass
- Die zugesagte Investition innerhalb von 3 Monaten realisieren
- Dokumentieren Sie Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und beweisen Sie, dass Sie in Ungarn überleben können
Welche Familienangehörigen sind in der ungarischen Aufenthaltserlaubnis enthalten?
Ungarn erlaubt Personen, die durch Investitionen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, unter bestimmten Bedingungen, ihre Familienangehörigen in diese Erlaubnis einzubeziehen. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können problemlos in das Programm aufgenommen werden. An dem Programm können Kinder ab 18 Jahren teilnehmen, wenn sie alleinstehend und finanziell von der Person abhängig sind, die die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Darüber hinaus können auch Eltern über 65 Jahren in die Aufenthaltserlaubnis einbezogen werden. Auch Kinder aus einer früheren Ehe können in dieses Programm einbezogen werden, sofern die Bedingung der finanziellen Abhängigkeit erfüllt ist.
Vorteile der Erlangung einer ungarischen Aufenthaltserlaubnis
Ungarn, das seit 2004 Vollmitglied der Europäischen Union ist, gewährt Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit in allen EU-Ländern gewährt. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die lange Gültigkeitsdauer des Visums. Das Gastinvestorenvisum für Ungarn gewährt Ihnen ein 10-jähriges Aufenthaltsrecht. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, nach Ablauf von 5 Jahren aus Ihrer Investition auszusteigen, was Ihnen finanzielle Flexibilität bietet.
Das Gastinvestorenvisum für Ungarn gilt als eines der vorteilhaftesten „Golden Visa“-Programme, die von den Ländern der Europäischen Union angeboten werden. Mit einer Investition von nur 250.000 € können Sie sich für dieses Visum qualifizieren.
Die Staatsbürgerschaft ist ein weiterer Vorteil, über den man sich wundert. Obwohl eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition nicht direkt das Recht auf die Staatsbürgerschaft begründet, ist sie der erste Schritt zur Staatsbürgerschaft. Personen, die seit 10 Jahren in Ungarn wohnen und jedes Jahr mindestens 9 Monate im Land verbringen, können unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft beantragen.
Weitere Details zum Aufenthaltsgenehmigungsprogramm für Ungarn
Eine der häufig gestellten Fragen zum Aufenthaltstitel ist die Dauer des Aufenthaltstitels und wann er verlängert werden kann. Das Programm kann als 10+10 Jahre zusammengefasst werden. Nach Ablauf der 10-jährigen Aufenthaltserlaubnis kann das „Goldene Visum“ um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Darüber hinaus bietet der Aufenthalt in Ungarn flexible Vorteile für diejenigen, die in Immobilien investieren. Anleger können ihre Anlagen auf Wunsch auch nach Ablauf von 5 Jahren verkaufen. Die bestehende 10-jährige Aufenthaltserlaubnis bleibt davon unberührt. Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis jedoch um weitere 10 Jahre verlängern möchten, müssen Sie Ihre Investition behalten. Kurz gesagt, ein Ausstieg aus der Investition am Ende des 5. Jahres ändert nichts an Ihrem Aufenthaltsrecht, aber wenn Sie Ihr goldenes Visum verlängern möchten, müssen Sie Ihre Investition fortsetzen.
Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für Ungarn?
Der erste Schritt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Beantragung eines Gastinvestorenvisums. Nach der Einreise nach Ungarn mit diesem Visum können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Antragsfrist beträgt 180 Tage während der Gültigkeitsdauer des Visums. Die erforderlichen Unterlagen sind:
- Ein gültiger Reisepass
- Dokumente, die die finanzielle Angemessenheit belegen
- Strafregisterauszug aus dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft
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