Eine neue Ära im Bauwesen: Änderungen der Bebauungsvorschriften für geplante Gebiete vom 13. August 2025

Urbanisierungs- und Bauprozesse in der Türkei werden ständig an gesellschaftliche Bedürfnisse und moderne Lebensbedingungen angepasst. Die am 13. August 2025 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Bebauungsordnung für geplante Gebiete brachte bedeutende Neuerungen und Vereinfachungen im Bauwesen mit sich. In diesem Artikel untersuchen wir die wichtigsten Bestimmungen der neuen Verordnung und ihre Auswirkungen auf unser Leben im Detail.

Nicht vergleichbare Flächen in Wohngrundstücken: Kindertagesstätten und Familiengesundheitszentren

Eine der auffälligsten Bestimmungen der neuen Verordnung ist die Einstufung ausgewiesener Bereiche für Kindertagesstätten und Familiengesundheitszentren innerhalb von Wohngrundstücken als nicht vergleichbar. Was bedeutet das?

Nicht vergleichbar bedeutet, dass solche Flächen bei der Berechnung des Baurechts nicht berücksichtigt werden, also nicht zu einer Erhöhung der Bebauungsdichte führen.

Dies ist eine entscheidende Entwicklung, um den Bedarf an sozialer Infrastruktur zu decken, insbesondere in städtischen Gebieten. Wichtige Dienstleistungen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Entwicklung von Kindern, wie Kindertagesstätten und Familiengesundheitszentren, werden im Rahmen von Wohnbauprojekten gefördert.

Darüber hinaus wurde ein bedeutender Schritt in Sachen Barrierefreiheit getan: Während die bisherige Verordnung lediglich den Begriff „Menschen mit Behinderungen“ umfasste, wurde dieser in der neuen Verordnung um „Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen“ erweitert. Damit wird sichergestellt, dass auch unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihren Wohnräumen stärker berücksichtigt werden.

Flexibilität in Wohnheimen mit Bettnische

Die Anforderung eines separaten Schlafzimmers wurde in kleineren Wohnformen, insbesondere in Studios und offenen Wohnungen, gelockert. Die Regelung besagt, dass bis zu 20 % der unabhängigen Einheiten auf einem Grundstück als Schlafzimmer gelten können, wenn das Wohnzimmer über eine „Bettnische“ von mindestens 2,50 Metern Länge und 9 Quadratmetern Größe verfügt.

Diese Innovation sorgt für mehr Flexibilität und Komfort bei der Wohnraumgestaltung, insbesondere für Menschen, die auf engem Raum leben.

Parks der Neuen Generation: Bereit, Sicher, Funktional

Parks bleiben nicht länger bloße Grünflächen; sie können nun in multifunktionale Räume wie öffentliche Gesundheitseinrichtungen, Hubschrauberlandeplätze sowie Lauf- und Wanderwege umgewandelt werden.

  • Ab einer Parkfläche von 5.000 m² können innerhalb der zweigeschossigen Bauhöhe und der Höhenbegrenzung von 7,5 m mit 250 m² Grundfläche und 500 m² Baufläche kleine öffentliche Gesundheitseinrichtungen, Hubschrauberlandeplätze, Lauf- und Walkingstrecken errichtet werden.
  • In Parks zwischen 2.500 und 5.000 Quadratmetern können kleinere Gesundheitseinrichtungen untergebracht werden.

Der Bau dieser Einrichtungen erforderte die Abstimmung mit der Katastrophen- und Notfalldirektion der Provinz, der Gesundheitsdirektion der Provinz und der Generaldirektion für Zivilluftfahrt. Dadurch wird die Schaffung von Parks gewährleistet, die auf Katastrophen vorbereitet sind und über eine robuste Gesundheitsinfrastruktur verfügen.

Anforderungen an Kindertagesstätten und Gesundheitszentren für große Projekte

Gemäß der neuen Verordnung:

  • In Wohnprojekten mit einer Fläche von über 15.000 m² und 150 eigenständigen Einheiten sind Kindertagesstätten verpflichtend.
  • Bei Mischprojekten (Wohnen + Gewerbe) über 25.000 m² und 250 eigenständigen Einheiten ist ein Familiengesundheitszentrum zwingend erforderlich.

Diese Anforderungen sind für die Gewährleistung sozialer Annehmlichkeiten in Wohnräumen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit von entscheidender Bedeutung. Im öffentlichen Wohnungsbau können diese Anforderungen jedoch gelockert werden.

Einfacher Zugang zu sozialen Einrichtungen: Neudefinition öffentlicher Bereiche

Bei den Gemeinschaftsflächen werden 75 m² Kindertagesstätten, 60 m² Familiengesundheitszentren und die Hälfte der zusätzlich hinzukommenden Flächen pro 500 Wohnungen als nicht vergleichbar angesehen.

Diese Regelung gewährleistet eine ausgewogene Stadtentwicklung, indem sie eine Zunahme der Gebäudedichte verhindert und gleichzeitig die Erweiterung der sozialen Einrichtungen fördert.

Eine neue Ära der Renovierung: Kleine Änderungen sind jetzt einfacher

Bei bestehenden Gebäuden unterliegen Sanierungen, die weder die äußere Kontur noch die Baufläche oder den Nutzungszweck des Gebäudes verändern und den Anforderungen der Bautechnik sowie des Brandschutzes entsprechen, künftig nicht mehr der Bebauungsplanpflicht. Dadurch können kleinere Sanierungen schneller und einfacher durchgeführt werden.

Ergebnis: Ein flexibleres, Sozialeres und Vorgefertigteres Baumodell

Die Verordnungsänderungen vom 13. August 2025 erhöhen einerseits die Flexibilität bei Bauprozessen und stellen andererseits die gesundheitlichen und sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft in den Mittelpunkt. Während der Ausbau solcher Dienstleistungen durch den Ausschluss von Kindertagesstätten und Familiengesundheitszentren gefördert wird, werden unsere Städte durch katastrophenvorbereitete Parks und soziale Räume widerstandsfähiger gemacht.

Diese neuen Regelungen verbessern die Lebensqualität in den Städten und sorgen gleichzeitig für die Schaffung barrierefreier und inklusiver Räume. In den schnell wachsenden Städten der Türkei bieten solche Innovationen sowohl den Bürgern als auch den lokalen Regierungen erhebliche Chancen.