Schlechte Nachrichten für Hausbesitzer: Nach den Mietern werden nun auch diese ihre Häuser verkaufen, und für diejenigen, die mehr als ein Haus besitzen, stehen neue Steuern an. Es wurde berichtet, dass zur Beschaffung von Mitteln für Haushaltsausgaben denjenigen, die mehr als eine Wohnung besitzen, zusätzliche Grundsteuern und Eigentumsurkundengebühren auferlegt werden.
Darüber hinaus wird erwartet, dass ab dem fünften Jahr Steuern von denjenigen erhoben werden, die Häuser verkaufen. Es wird angegeben, dass die Immobilienverkaufssteuer auf der Grundlage der Marktpreise berechnet wird. Daher können sowohl Hausverkäufer als auch Hauskäufer mit hohen Steuern rechnen. Es besteht auch Anlass zur Sorge, dass neue Vorschriften zu einem Anstieg der Immobilienpreise führen könnten. Es wird angegeben, dass diese Vorschriften nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Verkauf angewendet werden.
Der Entwurf wird im Juni der Großen Türkischen Nationalversammlung vorgelegt
Laut einem Bericht von Erdoğan Süzer in der Zeitung Sözcü beschleunigte Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek seine Steuerreformbemühungen. Der verabschiedete Steuerreformentwurf enthält Regelungen, die dafür sorgen, dass Eigenheimbesitzer und diejenigen, die Häuser als Anlageinstrument nutzen, mehr Steuern zahlen. Laut dem Entwurf, der der Großen Nationalversammlung der Türkei voraussichtlich in der ersten Juniwoche vorgelegt wird, ist vorgesehen, dass diese Befreiung gestrichen wird, obwohl in der aktuellen Verordnung keine Steuer auf den Verkauf von Wohnimmobilien erhoben wird, die fünf Jahre lang gehalten werden mit der neuen Verordnung. Unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem Kauf des Hauses vergangen ist, werden die Kapitalerträge am Tag des Verkaufs versteuert.
Der Verkaufspreis basiert auf
Mit dem Verordnungsentwurf wird festgelegt, dass der von der Gemeinde beim Kauf und Verkauf von Wohnungen erhaltene Zeitwertantrag abgeschafft wird und die Steuer auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts berechnet wird. Aktuelle Marktwerte werden durch Gutachten ermittelt. Während diese Änderung eine hohe Steuerlast für Hausverkäufer mit sich bringt, kann sie auch zu einer Erhöhung der von Käufern und Verkäufern gezahlten Eigentumsurkundegebühr von 2 Prozent führen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass auch eine Senkung der Eigentumsurkundegebühr diskutiert wurde, um eine nicht eingetragene Eintragung zu verhindern.
Von Personen, die mehr als eine Wohnung besitzen, können mehrere Wohnsitzsteuern erhoben werden
Mit dem Verordnungsentwurf ist geplant, die Grundsteuer für den 2., 3. und sonstigen Wohnsitz von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu höheren Sätzen zu erheben. Wenn zum Beispiel jemand, der zwei Häuser hat, für das erste Haus 5.000 TL Steuer zahlt, muss er für das zweite Haus möglicherweise 7.500 TL oder 10.000 TL zahlen. Die Höhe der Eigentumsurkundegebühren kann sich für diejenigen, die mehr als eine Wohnung besitzen, auch schrittweise erhöhen.