tapu satışında harç farkı

Neue Regelung für unvollständige Angaben im Grundbuch: Keine Strafe, aber Reue!

Die Steuerbehörde (GİB) hat am 16. Mai 2025 ein neues Rundschreiben (2025/1) für diejenigen veröffentlicht, die bei Grundstücksverkäufen einen zu niedrigen Preis angegeben haben. Mit diesem Rundschreiben wurde klargestellt, welche Strafen bei „reumütigen” Erklärungen verhängt werden und welche nicht. Grundstücksverkäufe unter Beobachtung Im Zeitraum 2024-2025 werden Immobilienverkäufe...