Rentner in der Türkei sind von der Grundsteuer befreit und können die in den letzten fünf Jahren gezahlten Steuern zurückfordern. Dies ist eine großartige Gelegenheit, insbesondere für Rentner, die ein Eigenheim besitzen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wer ist von der Grundsteuer befreit?
- Rentner, die in der Türkei eine Wohnung mit einer Wohnfläche von höchstens 200 Quadratmetern besitzen.
- Wohnungen, die nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden, sind nicht von der Grundsteuer befreit.
- Rentner, die ihre Wohnung vermieten und eine weitere Wohnung mieten, sind ebenfalls steuerbefreit.
- Ab 2024 ist für Rentner, deren Mieteinnahmen 33.000 TL übersteigen, eine Einkommensteuererklärung obligatorisch.
- Im ersten Jahr nach dem Renteneintritt fällt keine Grundsteuer an. (Beispiel: Wer 2024 in Rente geht, zahlt 2025 keine Grundsteuer.)
- Erwerbstätige Rentner haben keinen Anspruch auf diese Befreiung.
Wie erhalte ich eine Steuerrückerstattung?
Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen und in der Vergangenheit Grundsteuern gezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung der Steuern der letzten fünf Jahre erhalten! So geht’s:
- Stellen Sie einen Antrag bei der Gemeinde, in der sich Ihr Haus befindet.
- Reichen Sie Unterlagen ein, die Ihre Befreiungsberechtigung belegen.
- Nach Prüfung durch die Gemeinde werden Ihnen alle zu Unrecht gezahlten Steuern erstattet.
Zusätzliche Vorteile
- Rentner sind außerdem von der Umweltreinigungssteuer befreit.
- Rentner, die ihre Wohnung vermieten und anschließend an eine andere Wohnung vermieten, können ihre Miete nach der Methode der tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. So zahlen sie entweder weniger oder gar keine Steuern.
Grundsteuerbefreiungen und rückwirkende Steuererstattungen bieten Rentnern erhebliche finanzielle Vorteile. Insbesondere die fünfjährige Rückerstattungsmöglichkeit ist eine wertvolle Möglichkeit, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern! Nutzen Sie diese Vorteile jetzt und informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.