Mit den vom Ministerium für Finanzen und Finanzen zu erlassenden Vorschriften werden Änderungen am Eigentumsurkundensystem vorgenommen. Von nun an werden Eigentumsurkundengebühren und Grundsteuern auf der Grundlage der tatsächlichen Werte von Immobilien berechnet.
In der Türkei ist eine umfassende regulatorische Vorbereitung im Bereich Steuern abgeschlossen. Der vom Ministerium für Finanzen und Finanzen ausgearbeitete Entwurf wurde Präsident Erdoğan vorgelegt und wird in seiner endgültigen Form an die Große Türkische Nationalversammlung weitergeleitet. Diese Regelung betrifft auch den Immobilienmarkt. Die Zahlungsbeträge für Eigentumsurkundengebühren und Grundsteuern werden nach einer anderen Methode ermittelt.
Das Berechnungssystem wird aktualisiert
Finanz- und Finanzminister Mehmet Şimşek gab bekannt, dass eine neue Regelung für Steuergerechtigkeit ausgearbeitet wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Gebühren für Eigentumsurkunden unterschätzten die Bürger den Verkaufswert von Immobilien, um weniger Gebühren zahlen zu müssen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird diese Situation beendet und die Gebühren für Eigentumsurkunden werden auf der Grundlage der tatsächlichen Verkaufswerte berechnet. Dieses System wird in einer bestimmten Reihenfolge implementiert.
Wie wird das neue System aussehen?
Bei Eigentumsurkundentransaktionen wird der regionale Marktwert zugrunde gelegt und die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes der Immobilie, um Steuerverluste bei Immobilienverkäufen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird ein Immobilienwertinformationssystem aufgebaut. Dieses System wird Daten über den Wert von Immobilien und Eigentumsinformationen enthalten und in das Grundbuch- und Katasterinformationssystem integriert sein. Wenn Sie eine Transaktion im Grundbuch durchführen möchten, wird der tatsächliche Wert der Immobilie auf dem Bildschirm angezeigt.
Die Frage, wie der reale Wert von Immobilien ermittelt werden kann, wird durch Gutachten gelöst. Dem System werden amtlich ermittelte Schätzwerte für Immobilien hinzugefügt. Bei der Übertragung der Eigentumsurkunde wird die Gebühr für die Eigentumsurkunde auf Grundlage dieses Wertes berechnet.
Auch die Berechnungsmethode der Grundsteuer ändert sich. Es wird keine Änderung des Steuersatzes geben, aber das System, das auf die Gebühr für die Eigentumsurkunde angewendet wird, gilt auch für die Grundsteuer. Schätzwerte von Immobilien werden regional ermittelt und in das System eingepflegt und auf dieser Grundlage die Grundsteuer berechnet.